Rechtsprechung
   BVerwG, 09.10.1990 - 1 D 5.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1757
BVerwG, 09.10.1990 - 1 D 5.90 (https://dejure.org/1990,1757)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1990 - 1 D 5.90 (https://dejure.org/1990,1757)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1990 - 1 D 5.90 (https://dejure.org/1990,1757)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Zugriff auf dienstlich zugängliches Geld - Versuch - Dienstvergehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 54 S. 2, 3, § 55 S. 2, § 77 Abs. 1 S. 1
    Ahndung der Untreue eines Bundesbahn-Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 336
  • NVwZ 1991, 680 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1991, 259
  • DVBl 1991, 115
  • DÖV 1991, 32
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.04.1987 - 1 D 101.86
    Auszug aus BVerwG, 09.10.1990 - 1 D 5.90
    Die Annahme eines die ausnahmsweise Fortsetzung des Beamtenverhältnisses in diesem Fall ermöglichenden Milderungsgrundes kommt vielmehr nach ebenso ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteil vom 8. April 1987 - BVerwG 1 D 101.86 -) allgemein auch dann in Betracht, wenn ein Beamter bei gewohnter, alltäglicher Tätigkeit unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung gerät, sich an dienstlichem Vermögen oder Eigentum zu vergreifen, so etwa bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 1 S 3042/95

    Unterbringung eines Obdachlosen - zur örtlichen Zuständigkeit

    Die polizeiliche Aufgabe der Obdachlosenunterbringung ist von der sachlich zuständigen Ortspolizeibehörde (§§ 66 Abs. 2, 62 Abs. 4 PolG) wahrzunehmen, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Obdachlose tatsächlich aufhält und die Unterbringung begehrt (vgl. auch VG Hannover, Beschlüsse v. 18.10.1990, NVwZ-RR 1991, 148 u. v. 19.12.1990, NVwZ-RR 1991, 259 ff.; BayVGH, Beschl. v. 26.4.1995, BayVBl. 1995, 729 ff. m.w.N.; Huttner, Die Unterbringung Obdachloser, 1990, S. 19 ff.).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise fortgesetzt werden, wenn der Beamte im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 - Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 5.90 - <BVerwGE 86, 336 = DVBl 1991, 115 = DÖD 1991, 32 = NVwZ 1991, 259 = ZBR 1991, 216>).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann der Milderungsgrund aber auch dann in Betracht kommen, wenn ein Beamter unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung gerät, sich an dienstlichem Vermögen oder Eigentum zu vergreifen, so etwa bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (vgl. z.B. Urteil vom 9. Oktober 1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.01.1993 - 1 D 64.91

    Postzusteller - Aushändigung von Geld zu einer Zahlungsanweisung - Täuschung über

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis trotz der Zueignung amtlich anvertrauten Geldes ausnahmsweise fortgesetzt werden, wenn der Beamte im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 5.90 - <BVerwGE 86, 336 = DVBl. 1991, 115 = DÖD 1991, 32 = NVwZ-RR 1991, 259 = ZBR 1991, 216>, Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 -).

    Auch ist keine Versuchungssituation für den Beamten durch ein von außen auf seine Willensbildung einwirkendes Ereignis, z.B. eine Drohung von Gläubigern, entstanden (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Unterschlagung von Kassenbeständen -

    Auch ist weder vorgetragen noch ersichtlich, daß der Ruhestandsbeamte unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung geraten ist, etwa durch plötzlich eintretenden Bedarf oder unter Einfluß von Drohungen (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 5.90 - <BVerwGE 86, 336 = DVBl 1991, 115 = DÖD 1991, 32 = NVwZ-RR 1991, 259 = ZBR 1991, 216>; Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 1 D 53.96 - ).
  • BVerwG, 27.05.1997 - 1 D 53.96

    Entstehen einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation -

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats der Milderungsgrund auch dann in Betracht kommen, wenn ein Beamter unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung gerät, sich an dienstlichem Vermögen oder Eigentum zu vergreifen, so etwa bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 5.90 - <BVerwGE 86, 336 = DVBl 1991, 115 = DÖD 1991, 32 = NVwZ-RR 1991, 259 [BVerwG 09.10.1990 - 1 D 5/90] = ZBR 1991, 216>).
  • BVerwG, 19.12.2006 - 2 B 42.06

    Prognosebasis für die Einschätzung des Vorliegens eines schweren

    Hierzu gibt es Beispiele aus der Rechtsprechung des 1. Disziplinarsenats (z.B. Urteil vom 28. März 1984 BVerwG 1 D 63.83 BVerwGE 76, 145 ff.: Wiederholte Selbstmorddrohungen seitens eines persönlich nahestehenden Dritten psychische Ausnahmesituation führen zum Zugriff auf insgesamt 46 000 DM; Urteil vom 9. März 1988 BVerwG 1 D 86.87 juris: Drucksituation wegen Erreichens des Überziehungslimits und Besorgnis der Fälligstellung eines Ratenkredits mit seinem Gesamtbetrag bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung führt zum Zugriff auf 500 DM; Urteil vom 9. Oktober 1990 BVerwG 1 D 5.90 BVerwGE 86, 336 ff.: Verzweiflung über die Auflösung des Verlöbnisses und den Auszug der Verlobten aus der gemeinsamen Wohnung als Auslöser für die Zugriffshandlung; Urteil vom 8. August 1995 BVerwG 1 D 41.93 juris: Drucksituation aufgrund wiederholter Gewaltandrohungen für die Beamtin und ihren Sohn zwecks Geldbeschaffung führt zur Briefberaubung).
  • BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 69.95

    Voraussetzungen für eine Lösung des Disziplinargerichts von den tatsächlichen

    Da die Möglichkeit, auf das im Stahlschrank verwahrte Geld zugreifen zu können, für den Beamten im Rahmen seiner täglichen Dienstgeschäfte bestand, könnte eine Versuchungssituation nur durch ein sonstiges, von außen auf seine Willensbildung einwirkendes Ereignis entstanden sein (vgl. Urteil vom 15. März 1994, a.a.O.; Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 5.90 - BVerwGE 86, 336 <339 f. [BVerwG 09.10.1990 - 1 D 5/90] = BVerwG DokBer B 1990, 329 = DVBl 1991, 115 = DÖD 1991, 32 = NVwZ-RR 1991, 259 [BVerwG 09.10.1990 - 1 D 5/90] = ZBR 1991, 216>).
  • BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 15.92

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Antrages auf Vernehmung eines Zeugen im Falle

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise fortgesetzt werden, wenn der Beamte im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlicnkeitsfremd gehandelt und infolgedessen das Vertrauen seines Dienstherrn in seine Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit nicht völlig verloren hat (Urteil vom 3. September 1991, a.a.O.; Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 5.90 - DVBl 1991, 115 = DÖD 1991, 32 = ZBR 1991, 216>).
  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung von dem Vorliegen dieses Milderungscrundes aus, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (vgl. z.B. Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 5.90 - BVerwGE 86, 336 ).
  • BVerwG, 03.11.1993 - 1 D 7.93

    Verletzung des Postgeheimnisses durch einen Postbediensteten als schweres

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise fortgesetzt werden, wenn der Beamte im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt und infolgedessen das Vertrauen seines Dienstherrn in seine Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit nicht völlig verloren hat (Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 5.90 - <BVerwGE 86, 336>; Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 -).
  • BVerwG, 19.10.1993 - 1 D 9.93

    Milderungsgrund einer besonderen Versuchungssituation - Fehlen des Pakets im

  • VG Meiningen, 14.08.2000 - 6 D 60013/98

    Entfernung eines Polizisten aus dem Dienst bei schwerem Dienstvergehen;

  • VG Oldenburg, 10.12.2003 - 14 A 3233/03

    Beamtenverhältnis; Beamter; Dienstherr; Dienstpflichtsverletzung; Dienstvergehen;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht